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   BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 1125/17   

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https://dejure.org/2017,39677
BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 1125/17 (https://dejure.org/2017,39677)
BVerfG, Entscheidung vom 30.08.2017 - 1 BvR 1125/17 (https://dejure.org/2017,39677)
BVerfG, Entscheidung vom 30. August 2017 - 1 BvR 1125/17 (https://dejure.org/2017,39677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Vorlage der angegriffenen Bescheide sowie des erstinstanzlichen Urteils und des Berufungszulassungsantrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 14 Abs 2 Nr 19 WoGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Vorlage der angegriffenen Bescheide sowie des erstinstanzlichen Urteils und des Berufungszulassungsantrags

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Vorlage der angegriffenen Bescheide sowie des erstinstanzlichen Urteils und des Berufungszulassungsantrags

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Vorlage der angegriffenen Bescheide sowie des erstinstanzlichen Urteils und des Berufungszulassungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.03.2017 - 1 BvR 2597/16

    Antrag auf Wiedereinsetzung und Verfassungsbeschwerde mangels genügender

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 1125/17
    Dazu gehört die fristgerechte Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Unterlagen oder die Wiedergabe deren wesentlichen Inhalts (vgl. für viele BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2017 - 1 BvR 2597/16 -, juris).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 1125/17
    Der Frage, ob der Verwaltungsgerichtshof das Recht der Beschwerdeführerin auf effektiven Rechtsschutz dadurch verletzt haben kann, dass er den Antrag auf Zulassung der Berufung im Ergebnis abgelehnt hat (zu der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. für viele BVerfGE 134, 106 ), ist daher nicht weiter nachzugehen, obwohl dies angesichts der Ausführlichkeit, Breite und methodischen Tiefe der Ausführungen, zu denen der Verwaltungsgerichtshof sich im Zulassungsverfahren hinsichtlich der Problematik, ob auch Zahlungen juristischer Personen unter § 14 Abs. 2 Nr. 19 Wohngeldgesetz fallen können, veranlasst gesehen hat, in der Sache nicht ganz fernliegt.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 1125/17
    Dazu gehört die fristgerechte Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Unterlagen oder die Wiedergabe deren wesentlichen Inhalts (vgl. für viele BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2017 - 1 BvR 2597/16 -, juris).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 1125/17
    Dazu gehört die fristgerechte Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Unterlagen oder die Wiedergabe deren wesentlichen Inhalts (vgl. für viele BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2017 - 1 BvR 2597/16 -, juris).
  • VGH Hessen, 17.12.2018 - 10 A 2474/17

    Berücksichtigung von freiwilligen Leistungen als Einkommen im Wohngeldrecht

    Die Klägerin trägt zunächst vor, aus einer in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einer parallelen Angelegenheit (Beschluss vom 30. August 2017 - 1 BvR 1125/17 -, juris) ergebe sich, dass die Verfassungsbeschwerde zwar zurückgewiesen worden sei, jedoch nur, weil diese aufgrund nicht vollständig vorgelegter Unterlagen als nicht zulässig angesehen worden sei.

    Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung ausgeführt, dass die Zulassung der Berufung wegen der dort genannten Gründe als nicht ganz fernliegend beurteilt werde (BVerfG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 BvR 1125/17 -, juris, Rn. 5).

    Die Ausführungen ihrer Bevollmächtigten entsprechen dabei den Ausführungen, die dem Senat bereits aus mehreren früheren Verfahren bekannt sind, insbesondere auch dem Vortrag in dem Parallelverfahren 10 A 2202/16.Z, das dem oben bereits genannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 2017 - 1 BvR 1125/17 - zugrunde lag.

    Der Senat sieht sich auch nicht aufgrund von der Klägerin in Bezug genommenen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 30. August 2017 - 1 BvR 1125/17 -, mit dem die Verfassungsbeschwerde der dortigen Klägerin unter anderem gegen den Senatsbeschluss vom 25. April 2017 - 10 A 2202/16.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem genannten Beschluss ausgeführt, der Frage, ob der Senat das Recht der Beschwerdeführerin auf effektiven Rechtsschutz dadurch verletzt haben könne, dass er den Antrag auf Zulassung der Berufung im Ergebnis abgelehnt habe, sei nicht weiter nachzugehen, "obwohl dies angesichts der Ausführlichkeit, Breite und methodischen Tiefe der Ausführungen, zu denen der Verwaltungsgerichtshof sich im Zulassungsverfahren hinsichtlich der Problematik, ob auch Zahlungen juristischer Personen unter § 14 Abs. 2 Nr. 19 Wohngeldgesetz fallen können, veranlasst gesehen hat, in der Sache nicht ganz fernliegt" (BVerfG, Beschluss vom 30. August 2017, a.a.O., Rn. 5 juris).

  • BVerfG, 05.07.2019 - 1 BvR 1458/19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Versäumung der einmonatigen

    Dazu gehört die fristgerechte Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Unterlagen oder die Wiedergabe deren wesentlichen Inhalts (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2017 - 1 BvR 1125/17 - stRspr).
  • VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17

    Aufhebung eines Magisterstudiengangs - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Entscheidung angegriffen, mit der ein Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde, kann es erforderlich sein, außer der Nichtzulassungsentscheidung und den Schreiben zur Begründung des Berufungszulassungsantrags die erstinstanzliche Entscheidung vorzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 BvR 1125/17 -, juris Rn. 2 ff.).
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